Unerwartete Fortschritte bei Erbschaftsteuerreform

admin

9. September 2016

Aktuelles

Für Steuer- und Wirtschaftsexperten ist die Reform der Erbschaftsteuer dringend notwendig. Doch in den letzten Wochen schien eine Einigung zwischen Bund und Ländern in weite Ferne gerückt zu sein. Jetzt reden die Verantwortlichen wieder miteinander. Die Zeit für eine Einigung drängt.

Wenn bis Ende September kein Kompromiss im Vermittlungsausschuss gefunden wird, mischt sich das Bundesverfassungsgericht erneut in die Auseinandersetzung ein und befasst sich mit der Frage der Einigung.

Kurz vor den entscheidenden Gesprächen des Vermittlungsausschusses treten Bund und Länder wieder in die Verhandlungen über die erwartete Erbschaftssteuerreform ein. Aus dem nordrhein-westfälischen Finanzministerium wird der Optimismus allerdings gedämpft, denn dazu gebe es noch keinen Anlass, so der zuständige Minister. Grund dieser Äußerung waren erste vorsichtige Annäherungen der Finanzminister aus Bayern und Schleswig-Holstein, Vertretern des Bundesfinanzministeriums und der Union. In den Diskussionen ging es um Konzepte zur Neuregelung der Vorteile für Unternehmenserben.

Bisher hatte das Bundesverfassungsgericht die geltenden Bedingungen gekippt und als zu weitreichend eingestuft. Danach ist für Firmenerben eine großzügige Ausnahmeregelung bei der Besteuerung möglich. Eine Reform war bereits bis zum 30. Juni gefordert, doch der Bundesrat hatte den im Bundestag verabschiedeten Vorstoß an den Vermittlungsausschluss beider Parlamentskammern verwiesen. Er will in wenigen Tagen über die Reform beraten.

Sollte es bis Ende September nicht zu einer Einigung kommen, wird sich das Bundesverfassungsgericht erneut in die Diskussion einmischen. Die Richter wären dann befugt, die bisher festgelegten Privilegien für nichtig zu erklären oder selbst Richtlinien für eine großzügige Besteuerung von Firmenerben vorzugeben. In der informellen Runde der Bund- und Ländervertreter war man sich einig, dass die Reform nicht durch das Verfassungsgericht zu entscheiden sei, sondern vielmehr in die Zuständigkeit der Politik falle. Die CSU erwartet durch die Reform weitreichende Vorteile für Firmenerben, die SPD und die Grünen weisen darauf hin, dass ein neuer Vorstoß wieder in Karlsruhe scheitern könnte.

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