Nur haushaltsnahe Handwerkerleistungen sind steuerbegünstigt Für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt § 35a EStG eine Steuerermäßigung. Für alle diese steuerbegünstigten Leistungen gilt jedoch, dass sie direkt im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt werden müssen. Liegt der Schwerpunkt einer Leistung außerhalb des Haushalts, entfällt die Privilegierung des § 35a EStG. Hierauf hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hingewiesen (Urteil vom 6. […]
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admin
7. Oktober 2016
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