Ab wann ist man nur „beschränkt steuerpflichtig“?
Beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig? Laut dem Steuergesetz in Deutschland muss sich diese Frage gestellt werden. Ab wann ist eine Person im Inland „beschränkt steuerpflichtig“? Es gelten einige Voraussetzungen und Besonderheiten, die in diesem Artikel erklärt werden.
Beschränkt steuerpflichtig sagt aus, dass keine Einkommenssteuer erhoben wird. Lediglich die Abzüge aus Lohn- und Kapitaleinkünften treten in Kraft, wodurch die Einkommenssteuer mit abgedeckt wird. Beschränkt steuerpflichtig kann lediglich eine natürliche Person sein. GmbHs, AGs und weitere Institutionen sind davon ausgeschlossen.
Einkünfte erzielt aus Forst- und Landwirtschaft
In Deutschland einen Gewerbebetrieb führt
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezieht
Sonstige Einkünfte im Sinne des $ 22 EStG bezieht
Personen mit einer beschränkten Steuerpflicht werden automatisch in die Steuerklasse 1 eingeordnet. Auf Antrag kann eine im Ausland ansässige Person als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft werden und dadurch von familiengerechten Besteuerungsmerkmalen profitieren, beispielsweise von der Steuerklasse 3, wenn Kinder vorhanden sind. Gleichzeitig ist die Person dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Die beschränkte Steuerpflicht kann mitunter Vorzüge aber auch Nachteile für die betroffenen Personen mit sich bringen. Ist das Einkommen in Deutschland gering, so fällt auch die Besteuerung niedriger aus. Vor allem als Zusatzeinkommen, beispielsweise mit einer Betriebsstätte in Deutschland, kann dies sehr attraktiv sein. Es ist der Person jedoch nicht möglich, Werbungs- und Sonderkosten steuerlich abzusetzen.
Wer länger als sechs Monate in Deutschland lebt und mindestens ein möbliertes Zimmer bezieht, der gilt nicht mehr als beschränkt steuerpflichtig und wird im Nachhinein für den Zeitraum als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft. Kurze Unterbrechungen des Zeitraums werden außer Acht gelassen.
Damit in Deutschland die beschränkte Steuerpflicht wirkt, darf im Ausland der Grundbetrag von 9.168 Euro (Stand: 2019) nicht überschritten werden. Wer 9.168,01 Euro verdient oder mehr, gilt in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig und muss demnach auch Einkommenssteuer bezahlen.
Werden in Deutschland mindestens 90 Prozent der Gesamteinnahmen erworben, so hat die Person die Möglichkeit, wenn auch der Grundfreibetrag im Ausland beachtet wird, einen Antrag auf Veranlagung zu stellen. Nun hat die natürliche Person die Möglichkeit, eine Steuererklärung einzureichen und damit Steuern aus Werbungs- und Sonderkosten zurückzuerhalten.
Dies ist ein journalistischer Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen. Der Recherchestand entspricht dem Veröffentlichungsdatum des Artikels.
Dieser Beitrag ersetzt ausdrücklich keine Rechtsberatung.
admin
31. August 2021
Aktuelles